Steuerberater Thomas Hachmeister, M.Sc.

Rinteln

Infothek

Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 08.10.2024

Kein Anspruch auf Ceragem-Massageliege von der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 07.10.2024

Verbrauch des ermäßigten Steuersatzes durch Anwendung dieses Steuersatzes für ein früheres Veranlagungsjahr ohne Antrag des Steuerpflichtigen

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Montag, 07.10.2024

Keine erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage

Bei einer Paletten-Förderanlage in einer zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 07.10.2024

Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nur bei Nachweis der Hinterblieben eines Wegeunfall des Geschädigten

Für die Tatsache, dass der Geschädigte am Unfalltag einer versicherten Tätigkeit nachging und er sich auf dem Heimweg von dieser Tätigkeit befand, als er tödlich verunglückte, trägt die Hinterbliebene die Beweislast. Ansonsten muss die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 07.10.2024

Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese kann Arbeitsunfall sein

Bei einem Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese mit 48 Bäumen mit Most- und Tafelobst kann ein Arbeitsunfall anzuerkennen sein, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer „Wie-Beschäftigung“ stattfand, es sich also nicht nur um eine reine Gefälligkeitsleistung im Rahmen der Freundschaft handelte.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.